Beitragsstrukur des Forster Turnverein 1885 e.V.
( Geänderte Fassung nach Beschluß der Mitgliederversammlung vom
31.03.2000, gültig ab 01.01.2002 )
B. klasse |
Beitragsart |
Monatlich |
Viertelj. |
Halbj. |
Jährlich |
01 |
Kinder/Jugendliche |
3,08 |
9,25 |
18,50 |
37,00 |
02 |
Geschwister |
2,33 |
7,00 |
14,00 |
28,00 |
03 |
Erwachsene Fußball |
4,17 |
12,50 |
25,00 |
50,00 |
04 |
Erwachsene Handball |
6,17 |
18,50 |
37,00 |
74,00 |
05 |
Antragsteller |
1,58 |
4,75 |
9,50 |
19,00 |
06 |
Ehrenmitglieder |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
06 |
Schiedsrichter |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
07 |
Erwachsene Inaktiv |
5,17 |
15,50 |
31,00 |
62,00 |
08 |
Familienmitglied |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
09 |
Familienbeitrag |
12,33 |
37,00 |
74,00 |
148,00 |
10 |
Erwachsene Gymnastik |
6,17 |
18,50 |
37,00 |
74,00 |
Alle Angaben in EURO ( € )
Erläuterungen zu den Beitragsklassen:
01 Gilt bis Ende des Jahres, in dem eine Jugendspielberechtigung
vorliegt.
02 Gilt für Geschwister, die als Einzelpersonen unter B. klasse 01 fallen
würden.
03 Gilt nur für Erwachsene der Fußballabteilung.
04 Gilt nur für Erwachsene der Handballabteilung
05 Gemäß §6e der Satzung kann in Härtefällen, z.B.: Wehrpflicht,
Ersatzdienst, Arbeitslosigkeit etc, eine befristete Beitragserleichterung
schriftlich beantragt werden.
06 Gemäß §6b der Satzung beitragsfrei.
07 Gilt nur für Erwachsene inaktive Mitglieder.
08 Dient nur zur vereinsinternen Kontoführung als Zusatz zur B. klasse
09.
09 Beitragshöchstgrenze für Familie im gemeinsamen Hausstand.
10 Gilt nur für Erwachsene der Gymnastikabteilung.
Die Beitragserhebung wird jedem Mitglied im Februar schriftlich
angekündigt.
Der Beitrag ist eine Bringschuld und bis spätestens 15.03 eines Jahres
fällig.
Mahnverfahren:
Ist der fällige Jahresbeitrag nicht bis spätestens 31.03. eines Jahres
dem Verein gutgeschrieben worden, so wird ein Mahnverfahren eingeleitet:
Erinnerung Anfang April mit Zahlungseingang bis spätestens 30.04. und
fehlender Beitragseingang wird ab dem 30.06. eines Jahres mit Ausschluss
von Vereinsveranstaltungen/Übungs- und Spielbetrieb abgemahnt.
Es werden keine Mahngebühren erhoben.
Danach entschließt der Vorstand gemäß der Satzung weitere Maßnahmen.
Bitte entlastet den Vorstand von der unangenehmen und zusätzlichen
Arbeit, die mit dem Mahnverfahren verbunden sind und stellen Sie der
Vereinsgemeinschaft die zur Erledigung ihrer Aufgaben benötigten
Beiträge rechtzeitig zur Verfügung. Vielen Dank.
gez. Der Vorstand
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